Beratung Existenzgründung Teil 2: Welche Behördengänge sind notwendig?

Die Gründungslust ist wieder da. Laut Statista wurden im Jahr 2021 insgesamt 583.100 Neugründungen verzeichnet: ein Plus von 9,3% gegenüber 2020. Doch was waren das für Unternehmen, die da gegründet wurden? Den größten Anteil mit mehr als 55% machten die Gründungen im Nebenerwerb aus.1 Und die Verteilung zwischen wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen und Kleinunternehmen hielt sich dann prozentual die Waage. Nun fragen Sie sich vielleicht, warum zeigen Sie mir hier diese Zahlen auf? Wir wollen Ihnen damit zeigen, dass Sie mir Ihrer Idee sich selbstständig zu machen nicht allein sein. Wir wollen Ihnen Mut machen und Ihnen Tipps an die Hand geben, damit Sie gut informiert und erfolgreich in die Selbstständigkeit starten können.

Existenzgründerhilfe im Serienformat

In unserem ersten Teil der neuen Gründerserie „Die Gründungsidee auf Herz und Nieren prüfen“ haben wir Sie als potenzielle Gründer bei Ihrer Gründungsidee abgeholt. Sie haben eine Checkliste an die Hand bekommen, um Ihre Gründungsidee zu prüfen, zu konkretisieren und zu verfeinern. Mit Hilfe der Checkliste konnten Sie dann gegebenenfalls in Eigenregie oder mit Hilfe eines Existenzgründungsberater oder einer Existenzgründungsberaterin die Konzepterstellung für die Selbstständigkeit starten.

Heute wollen wir Sie an dem Punkt abholen, an dem die Idee für die Selbstständigkeit schon konkreter ausgefeilt ist und wo es an einen der formalen Task geht: Die notwendigen Behördengänge, um Ihr Unternehmen offiziell zu registrieren, einzutragen und zum Leben zu erwecken.

Denn nun wird es offiziell!

In diesen Bereich fließen unsere langjährigen Erfahrungen aus den Existenzgründerhilfe ein. Welche Ämtern und Behörden Sie aufsuchen sollten, hängt natürlich von der Art der Tätigkeit ab, die Sie planen. Unabhängig davon werden Sie um Termine bei diesen Stellen nicht herum kommen:

Das Finanzamt

Unabhängig, ob Freiberufler*in, Selbstständige*r oder Gewerbetreibende*r eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist Pflicht. Die Finanzamtsanmeldung muss spätestens einen Monat nach dem Start in die Selbstständigkeit erfolgen. Nach der Prüfung Ihrer Angaben in dem Formular zu Ihrer geplanten Unternehmung entscheidet das Finanzamt darüber, ob Sie freiberuflich, selbstständig oder gewerblich arbeiten. Und hier sollten Sie sehr genau sein, da diese Einstufung nur schwer wieder korrigierbar ist.2

Das Gewerbeamt

Als Gewerbetreibende*r ist eine Anmeldung der Selbstständigkeit beim Gewerbeamt notwendig. Diese kostet normalerweise um die 40€ und sie sollten auf jeden Fall den Personalausweis mitbringen bzw. die relevanten Unterlagen für die Anmeldung. Einige Tätigkeiten und Branchen fallen unter die freiberufliche Selbständigkeit, wie zum Beispiel die kreativen, lehrenden, aber auch Steuerberater*in. Diese müssen dann über das Finanzamt angemeldet werden.

Berufsgenossenschaften (BG)

Egal, ob Sie als Kleinunternehmen starten oder gleich ein wirtschaftlich bedeutendes Unternehmen gründen, eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist wichtig. Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und berät Arbeitgebende mit mindestens einem Arbeitnehmenden bei allen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Berufsgenossenschaften gibt es für viele verschiedenen Branchen. Machen Sie gerne eine kurze Internetrecherche, um herauszufinden, welche BG für Sie zuständig ist.

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) berät Sie bei allen Fragen zu den notwendigen Voraussetzungen für die Gründung. Hier erfahren Sie, welche Genehmigungen für den Bereich, in dem Sie gründen, erforderlich sind. Denn für die Gastronomie gelten andere Regeln als für die Personenbeförderung, wiederum müssen Produktionsanlagen andere Nachweise bringen als den geforderten Sachkundenachweis im Einzelhandel. Schauen Sie da gerne im Internet nach der für Sie zuständigen IHK.

Handwerkskammer

Die Handwerkskammer sollten Sie kontaktieren, wenn Sie sich mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen wollen. Denn hier ist zu klären, ob für Ihr Handwerk eine Meisterpflicht besteht, oder ob Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe planen. Da können Sie die Kolleg*innen bei der Handwerkskammer umfassend beraten.

Handelsregister

Wenn Sie sich als Kaufleute oder mit einer Handelsgesellschaft selbstständig machen, müssen Sie sich durch einen Notar im Handelsregister eintragen lassen. Die Einrichtung eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs ist erforderlich, wenn die durch die Komplexität der Geschäftsvorfälle eine professionelle, kaufmännische Buchführung notwendig wird.

Bundesagentur für Arbeit

Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen wollen, wenden Sie sich als Erstes an die Bundesagentur für Arbeit, um eine Betriebsnummer zu erhalten, und dann an die Krankenkassen Ihrer Arbeitnehmenden, um die Sozialversicherungsbeiträge anzumelden.

Damit sollten Sie einen ersten Überblick darüber haben, welche Behörden Sie ansteuern sollten, wenn Sie Ihre Existenzgründung angehen wollen. Für Ihre Gründung sind wir gerne auch mit unserem Team erfahrener Gründungscoaches für Sie da. Wenn Sie unsicher sein sollten und Hilfe bei der Unterstützung Ihres Gründungsvorhabens brauchen, dann wenden Sie sich gerne an uns und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch unter (04141) 776155.

1 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/73666/umfrage/neugruendung-von-unternehmen-in-deutschland/
2 https://anmeldung-finanzamt.de/

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