Beratung Existenzgründung Teil 5

Ich möchte mich selbstständig machen und brauche Geld! Dann ist dieser Artikel genau richtig für Sie! Wir haben Ihren in den letzten Monaten verschiedene Tipps rund um die Gründung eines eigenen Unternehmens an die Hand gegeben. Sie wissen nun mehr über die Ausgestaltung der Gründungsidee, notwendige Behördengänge, wichtige Versicherungen und die passende Rechtsform für ihr Unternehmen. Heute wollen wir die Serie schließen mit dem Thema Fördermöglichkeiten.

Wie sie sicherlich schon bei Ihrer eigenen Recherche festgestellt haben, ist das ein sehr komplexes Feld. Es gibt viele Plattformen im Internet, die Informationen zu Fördermöglichkeiten für Gründerinnen und Gründer bereitstellen. Allein die Google Suche ergibt mehr als 1000 Treffer für verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse in Deutschland. Wir wollen Sie an die Hand nehmen und haben das Thema für Sie in fünf Blöcken strukturiert:

Block 1: Welche Arten von Förderinstrumenten gibt es?

Block 2: Wer vergibt Fördermittel?

Block 3: In welcher Phase der Gründung spielt Förderung eine Rolle?

Block 4: Welche Besonderheiten gibt es für Menschen, die aus der Arbeitssuche gründen?

Block 5: Was ist bei der Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüssen wichtig?

Block 1: Welche Fördermitteln gibt es?

Gründerkredite bzw. Förderdarlehen: Das sind Darlehen zu besonders günstigen Konditionen, die in der Regel längere Laufzeiten und günstigere Zinsen, sowie häufig eine tilgungsfreie Anlaufphase haben.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse, Beteiligungen oder Bürgschaften: Als Gründerin oder Gründer erhalten Sie z.B.  Zuschüsse für geplante Investitionen oder für Beratungsleistungen. UNSER TIPP: Beschäftigen Sie bei der Gründungsvorbereitung bereits frühzeitig mit dem Thema Förderungen, da einige Zuschüsse an Fristen gebunden sind und daher nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Gründungsplanung ausgezahlt werden können.

Beteiligungen: Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer gibt es viele Beteiligungsmöglichkeiten. Sicherlich haben Sie schon von Business Angels, Crowdfunding, Accelerators und Inkubatoren gehört oder über Venture Capital, Private Equity oder Stulle Gesellschafter gelesen. Viele dieser Beteiligungen richten sich vor allem an Start-ups und sind weniger für Einzelunternehmen geeignet. Es ist aber wichtig, schonmal davon gehört zu haben.

Bürgschaften: Die stellen in erster Linie sicher, dass Sie für die Beantragung eines (Förder)Darlehens die notwendigen Sicherheiten vorweisen können. Die Bürgschaftsbank bürgt mit einer Ausfallbürgschaft gegenüber Ihrer Hausbank für die Rückzahlung des Kredits. * Um eine Ausfallbürgschaft zu bekommen, sprechen Sie mit ihrer Hausbank.

Block 2: Wer vergibt Fördermittel?

Die Bundesregierung ist einer der wichtigsten Förderer für Menschen, die sich selbstständig machen oder ein Unternehmen / Startup gründen wollen. Die Gelder werden über die KfW-Bank (Kreditbank für Wiederaufbau) oder die Bundesagentur für Arbeit ausgegeben. Daneben gibt es Fördermittel aus den Töpfen der Bundesländer und ihrer Bürgschaftsbanken, sowie von privaten Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern wie beispielsweise Venture Capitals oder Business Angels.

Block 3: In welchen Gründungsphase gibt es welche Unterstützung?

Vorgründungsphase:

Bereits in der Planungsphase der Gründung können sich angehende Unternehmerinnen und Unternehmer fördern lassen. Beispielsweise kann die Gründungsberatung zur Erstellung des Businessplans und des Finanzplans über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden. HINWEIS: Manchmal gibt es einen Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen. Eine weitere Besonderheit gibt es für Menschen, die aus der Arbeitssuche gründen. Hier kann die Gründungsberatung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter zu 100% gefördert werden.

Finanzierungsphase:

Wenn die Planung schon weit vorangeschritten ist und es um die Finanzierung des Gründungsvorhabens geht, dann gibt es diverse Fördermöglichkeiten, darunter unter anderem (staatliche) Zuschüsse und die Bestellung von Sicherheiten.

Wachstumsphase:

Nach der eigentlichen Gründung können Sie für Investitionen Zuschüsse oder Kredite beantragen. Und wenn Sie Personal einstellen wollen, erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit nach passenden Zuschüssen.

Block 4: Welche Besonderheiten gibt es für Menschen, die aus der Arbeitssuche gründen?

Als AZAV zertifizierter Partner der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter bieten wir AVGS geförderte Leistungen zur Unternehmensgründung an. Daher möchten wir hier die beiden Fördermöglichkeiten für Gründungen aus der Arbeitssuche aufzeigen.

Gründung aus dem ALG I Bezug: Wenn Sie im laufenden Bezug von Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit sind und gründen möchten, dann haben Sie die Möglichkeit den Gründungszuschuss zu beantragen. Mit diesem bekommen Sie als Gründerin oder Gründer in den ersten sechs Monaten nach der Gründung nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes zuzüglich 300€ für die Sozialversicherung. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie Ihren Lebensunterhalts finanzieren können. Der Zuschuss ist unabhängig von den Einkünften aus dem neuen Unternehmen und rechnet diese auch nicht an. Wenn diese Finanzierung für den Start nicht reicht, gibt es die Option, für die folgenden neun Monate die Weiterzahlung der 300 Euro für die Sozialversicherung zu beantragen. HINWEIS: Achten Sie hier besonders auf die Fristen.

Gründung aus dem ALG II Bezug: Wenn Sie Hartz 4 oder das Arbeitslosengeld 2 beziehen und sich selbstständig machen wollen, dann können Sie das Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld kann bis zu 24 Monate zusätzlich zum ALG 2-Regelsatz ausgezahlt werden. Wieviel Einstiegsgeld Sie erhalten, wird individuell vom Jobcenter festgelegt. HINWEIS: Im Vergleich zum Gründungszuschuss, werden beim Einstiegsgeld die Einkünfte aus der Selbständigkeit angerechnet.

Block 5: Was ist bei der Beantragung von Fördermitteln oder Zuschüssen wichtig?

Wie bei allem im Leben, braucht es einen Einsatz, um am Ende etwas zu bekommen. Daher ist ein professioneller Business- und Finanzplan die Grundvoraussetzung für den Bezug von Gründungsförderung. Auf Basis dieser Dokumente treffen Investoren und Förderer ihre Förderentscheidung. Insbesondere die Finanzplanung mit der Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung spielt für die Gründungsförderung eine zentrale Rolle. Da das Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss Ermessens- und keine Pflichtleistungen der Träger sind, werden zuerst alle Voraussetzungen geprüft, bevor die Anträge bewilligt und ausgezahlt werden.

Es empfiehlt sich daher für Gründerinnen und Gründer, die Fördermittel für ihre Gründung in Anspruch nehmen möchten, sich Unterstützung für die Erarbeitung des Businessplans und der Zahlenwerks zu holen. Wie bereits erwähnt, ist diese Beratung häufig über Zuschüsse förderfähig. Unser erfahrenes Team von Existenzgründungsberaterinnen und Existenzgründungsberatern steht Ihnen im gesamten Gründungsprozess gerne mit Expertise und Rat zur Seite.

Die Beratungsgesellschaft Willkomm ist zertifiziert als fachkundige Stelle nach § 93 Absatz 2 Nr. 2 SGB III und kann Ihnen nach genauer Prüfung der Unterlagen kostenlos die Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihr Gründungsvorhaben ausstellen. Diese benötigen Sie, um den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld zu beantragen. HINWEIS: Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter sind die bewilligten Stunden Gründungsberatung für Sie völlig kostenlos. Sprechen Sie uns dazu gern an und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch unter (04141) 776155

*Zur Info: Die Bürgschaftsbank bürgt für bis zu 80 Prozent des zu besichernden Kreditbedarfs. Für die restlichen 20 Prozent muss die Hausbank das Risiko tragen.

w

Sie haben Fragen zu Ihrer AVGS-Förderung?

Keine Ergebnisse gefunden

Die angefragte Seite konnte nicht gefunden werden. Verfeinern Sie Ihre Suche oder verwenden Sie die Navigation oben, um den Beitrag zu finden.