Gründungsglossar

Anmeldungen

Bei der Unternehmensgründung oder beim Start als Freiberufler*in sind Sie verpflichtet, sich bei Institutionen, Behörden, beim Amt (z.B. Finanzamt) oder einer Kammer anzumelden. Informieren Sie sich anhand der geplanten Tätigkeit, wer für Sie zuständig ist.

Berufsgenossenschaften

Eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) ist verpflichtend, wenn Sie mindestens einen Mitarbeitenden haben. Informieren Sie sich auf der allgemeinen Seite, welche BG für Sie zuständig ist.

Businessplan

Der Businessplan besteht aus einer Tabelle und einem Text. Darin schreiben Sie Ihre Geschäftsidee auf.

Freiberufler*in

Es gibt zwei Arten von Selbstständigen: Freiberufler*innen oder Gewerbetreibende. Um zu sehen, ob Ihr geplanter Beruf in die Freiberuflichkeit oder ein Gewerbe fällt, fragen Sie beim Finanzamt. Als Freiberufler*in zahlen Sie keine Gewerbesteuer.

Geschäftsidee

Die Geschäftsidee oder Gründungsidee ist die Idee für Ihre neue Unternehmung.

Gewerbetreibender

Als Gewerbetreibende*r arbeiten Sie selbstständig und sind verpflichtet beim Gewerbeamt ein Gewerbe anzumelden. Hierzu gibt es eine Liste mit gewerblichen Berufen. Meist kommen die gewerblichen Berufe aus dem Handwerk, der Industrie, dem Handel oder entsprechen einfachen Dienstleistungen.

Gründung

Eine Gründung oder auch Unternehmensgründung oder Existenzgründung beschreibt den Vorgang, dass Sie ein eigenes Unternehmen aufbauen oder eine eigene Firma ins Leben rufen. Sie sind dann selbstständig.

Rechtsform

Die Rechtsform ist der rechtliche Rahmen von Unternehmen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie ein Einzelunternehmen gründen, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft. Die Rechtsform hat Einfluss auf mitgliedschafts- und haftungsrechtliche sowie steuerliche Überlegungen.

Selbstständigkeit

In der Selbständigkeit sind sie nicht mehr angestellt, sondern arbeiten unabhängig, auf eigenes Risiko und für verschiedene Kund*innen oder Auftraggeber. Sie können entweder Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r sein.

Scheinselbstständigkeit

Scheinselbständig heißt, dass sie nicht wirklich selbstständig sind, sondern ggf. nur für einen Auftraggebenden arbeiten. Sie erfüllen also nicht alle Kriterien für die Selbständigkeit. In Deutschland ist die Scheinselbständigkeit verboten.

Steuern

Als Selbstständige*r oder Unternehmer*in gibt es eine Steuerabgabepflicht, die von Ihnen verlangt, dass Sie Steuern an den Staat zahlen müssen. Die Höhe der Steuern ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden.

Versicherungen

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, Mitarbeitende einstellen oder für Ihre eigene Absicherung brauchen Sie verschiedenen Versicherungen. Mit den Versicherungen schützen Sie sich vor Risiken, die Ihnen oder Ihrem Unternehmen entstehen können.

Verträge

Durch den Verkauf Ihrer Leistungen gehen Sie mit den Auftraggebenden einen Vertrag ein. Im Vertragsrecht sind alle Regeln und Gesetze zusammengefasst, die Sie beachten müssen und die Sie vor Risiken schützen.

Zulassungen

Bei der Gründung eines Unternehmens oder dem Start in die Selbstständigkeit brauchen Sie manchmal besondere Zulassungen von den zuständigen Behörden oder Ämtern. Schauen Sie gerne im Internet auf der Seite Ihres Bundeslandes, welche Genehmigungen Sie für Ihr Unternehmen brauchen oder informieren Sie sich beider IHK, der Handwerkskammer oder bei Rechtsanwält*innen.

Ihnen fehlt ein wichtiges Thema? Dann sprechen Sie uns an!

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